Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die über die Pflegekasse beansprucht werden kann. Sie ist zeitlich begrenzt und wird von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 1.612€ pro Kalenderjahr bezuschusst. Es muss mindestens ein Pflegegrad vorliegen, und die Pflegeperson hat bereits mindestens seit 6 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt. Ist die Hauptpflegeperson (z.B. durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert, kann der Senioren-Service Glagow-Gleba diese Person vertreten. So wird die Person gut und optimal versorgt.

Bis zu 50% des Betrags für Kurzzeitpflege (bis 806€) darf auch für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies wird bei der Kurzzeitpflege angerechnet. Somit erhöht sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege auf 2418€.

Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.

Seit 01.01.2017 können Sie auch 40% Ihrer Sachleistungen als Betreuungsleistungen nutzen.

Die stundenweise Verhinderungspflege ist im Vorraus zu beantragen und wird nachträglich von der Pflegekasse erstattet.

Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich.

 

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Der Senioren-Service Glagow-Gleba hat die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beim Rheinisch Bergischen Kreises erhalten.

Ich rechne dies direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab dem 1.1.2017 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Leistungsbetrag ist für alle Pflegegrade identisch. Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch.

Allerdings besteht für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen eine Zweckbindung. Das heißt, dieses Geld kann nur für Betreuungsleistungen von anerkannten Betreuungsdiensten, wie z. B. dem Senioren-Service Glagow-Gleba verwendet werden. Sie bekommen diese Leistungen nicht ausgezahlt.